Stadt: Erfurt

Frist: 2015-07-05

Beginn: 2015-10-01

Ende: 2016-03-31

Gehalt: 13 TV-L (65%)

Stellenumfang: 26

URL: http://www.uni-erfurt.de/personal-und-recht/ausschreibungen/#c176241

An der Philosophischen Fakultät der Universität Erfurt ist zum 01.10.2015 folgende befristete Stelle im Umfang von 26 Wochenstunden zu besetzen:

Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter
im Bereich der romanistischen Sprachwissenschaft

Entgeltgruppe 13 TV-L (65%)
Kennziffer 25/2015

Aufgabengebiet
Aufgabe des/der Stelleninhabers/Stelleninhaberin ist es, wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre zu erbringen, wobei der Umfang der Lehraufgaben 8 LVS umfasst und vorwiegend in den sprachwissenschaftlichen Modulen des Bachelorstudiengangs Romanistik (Französisch und Spanisch) zu leisten ist. Daneben erfüllen Sie Koordinationsaufgaben für die Studienrichtung Romanistik.

Anforderungen
Erwartet wird neben einem Studienabschluss und möglichst einer Promotion in romanistischer Sprachwissenschaft Lehrerfahrung im Hochschulbereich.

Anmerkungen
Es gelten die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen nach § 84 Abs. 4 Thüringer Hochschulgesetz.
Die Einstellung erfolgt befristet im Rahmen einer Mutterschutz-/Elternzeitvertretung (voraussichtlich für die Dauer von einem Semester). Eine befristete Weiterbeschäftigung ist bei Verlängerung etwaiger Elternzeit nicht ausgeschlossen.
Die Universität Erfurt fühlt sich dem Ziel der Gleichstellung von Männern und Frauen verpflichtet.
Schwerbehinderte haben bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation Vorrang bei der Einstellung.

Bewerbung/Frist
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Verzeichnis der Veröffentlichungen und universitären Lehrveranstaltungen) senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer bis zum 05.07.2015 per E-Mail an:

Prof. Dr. Jörg Dünne • Professur für Romanistische Literaturwissenschaft
joerg.duenne@uni-erfurt.de

Hinweis
Aus Kostengründen bitten wir darum, die Unterlagen in Kopie zu übersenden, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Die durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht durch die Universität Erfurt übernommen.

Beitrag von: Jörg Dünne

Redaktion: Stefanie Popp