Stadt: Bremen

Frist: 2017-10-01

Beginn: 2017-12-01

Gehalt: 800 €/Monat (zunächst auf halbes Jahr begrenzt, maximal 12 Monate)

Stellenumfang: Stipendium

URL: http://www.uni-bremen.de/forschung/forschungsfoerderung/zf-ausschreibungen/02a-qualifikationsstipendien-sonderausschreibung-woc.html

Herausragende Studierende sollen für eine Promotion an der Universität Bremen gewonnen werden. Dazu werden Studierende unmittelbar nach dem Abschluss ihres Studiums im Rahmen dieser Sonderausschreibung darin unterstützt, für die geplante, thematisch in der geisteswissenschaftlichen Verbundforschungsinitiative „Worlds of Contradiction“ verortete Promotion an der Universität Bremen eine externe Finanzierung einzuwerben, etwa bei einem der Begabtenförderwerke oder über die Mitarbeit an einem Drittmittelantrag des zukünftigen Betreuers/der Betreuerin.

WER KANN SICH BEWERBEN?

Herausragende Studierende im zweiten Jahr der Master-Phase und bis spätestens sechs Monate nach Abschluss des Studiums (Datum der Urkunde) zusammen mit ihrem potenziellen Promotionsbetreuer an der Universität Bremen. Das eigenständige Promotionsprojekt muss thematisch sinnvoll an die Arbeiten des Promotionsbetreuers/der Promotionsbetreuerin angebunden und thematisch in der Verbundforschungsinitiative „Worlds of Contradiction“ verortet sein.

Dabei sind insbesondere Anträge erwünscht, die die Fragestellung des Promotionsprojektes in einem der folgenden Themenkomplexe eines geplanten DFG-Graduiertenkollegs mit dem Arbeitstitel „WIDERSPRUCH | WIDERSPRECHEN“ verorten.

  • Widerspruch/widersprechen im Kontext von Normen und ihrer gesellschaftlichen Aushandlung
  • Widerspruch/widersprechen im Kontext von Wissensordnungen und kommunikativen Strategien
  • Widerspruch/widersprechen im Kontext von Agency und diskursiven Dynamiken

Eine ausführliche Darstellung der Verbundforschungsinitiative findet sich bei „Worlds of Contradiction“.
Auswahlkriterien sind die Qualität des Vorhabens und die Studienleistungen.

DIE FÖRDERKONDITIONEN

800 EUR monatlich für ein halbes Jahr gewährt. Wenn in diesem Zeitraum ein Antrag für eine externe Förderung mit Promotionsmöglichkeit gestellt wird, wird unmittelbar im Anschluss das Stipendium bis zum Beginn des Projekts und längstens für ein halbes Jahr fortgesetzt. Das Aussetzen oder Verlängern der Förderung ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Ausschreibung mit Antragsfrist bis zum 1. Oktober 2017 und alle notwendigen Informationen zur Beantragung finden Sie unter dem angegebenen Link.

Rückfragen beantworten die Zentrale Forschungsförderung (corinna.volkmann@vw.uni-bremen.de) und das WoC-Koordinationsteam (woc@uni-bremen.de).

Für Romanist/innen kann gerne auch Frau Prof. Dr.Gisela Febel Auskünfte geben (febel@uni-bremen.de).

Beitrag von: Gisela Febel

Redaktion: Marcel Schmitt