An der Universität Leipzig sind an der Philologischen Fakultät am Institut für Linguistik und Translatologie zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Professur zu besetzen:
W3-Professur „Translationswissenschaft (Übersetzen/Übersetzungswissenschaft)“
Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber soll in der allgemeinen und sprachpaar­bezogenen Translationswissenschaft in Forschung und Lehre tätig sein und dabei das Fachgebiet der Translatologie in seiner ganzen Breite vertreten. Erwünscht sind neben einem Schwerpunkt im Bereich der Übersetzungswissenschaft Kompetenzen in den Bereichen der Terminologieforschung und lehre, der kontrastiven Linguistik mit Ausrichtung auf den Vergleich technischer oder naturwissenschaftlicher Fachsprachen und ein Schwerpunkt im Bereich Projektmanagement, Audiovisuelle Medien und Korpuslinguistik. Dabei soll die Professur neue Ansätze und Konzepte in die trans­latologischen B.A.- und M.A.-Studiengänge und das Strukturierte Promotionsprogramm einbringen und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beitragen. Erwartet wird ferner die Mitwirkung im Forschungsprofilbereich „Sprache und Kultur im digitalen Zeitalter“.
Bewerbungen für diese Professur bitte bis 16. Januar 2015 an:

Universität Leipzig, Dekan der Philologischen Fakultät,
Herrn Prof. Dr. Frank Liedtke, Beethovenstraße 15, 04107 Leipzig

Rechte und Pflichten für Professoren/-innen ergeben sich aus dem Sächsischen Hoch­schulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) und der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung (DAVOHS). Die Bewerber/-innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 58 SächsHSFG erfüllen. Die Universität Leipzig legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (unter Beifügung einer Liste der wissenschaftlichen Arbeiten und der akademischen Lehrtätigkeit einschließlich vor­handener Nachweise zu Evaluationen, einer beglaubigten Kopie der Urkunde über den höchsten erworbenen akademischen Grad und des Nachweises der Qualifikation für das Berufungsgebiet) einzureichen.