Stadt: Deutschland und Portugal

Frist: 2014-05-15

Beginn: 2015-01-01

Ende: 2016-12-31

URL: https://www.daad.de/hochschulen/kooperation/20285.de.html?zland[]=37&s=1&x=143&y=16?s=1&projektid=57095514

Das Programm Acções Integradas Luso-Alemãs ist ein integriertes Aktionsprogramm, das 1986 zwischen dem DAAD und der portugiesischen Rektorenkonferenz vereinbart wurde.

Wer sind die Geldgeber?
Die Mittel zur Durchführung des Programms erhält der DAAD aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Auf portugiesischer Seite wird das Programm durch das Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Technologie gefördert.

Welche Ziele hat das Programm?
Ziel des Programms ist die Intensivierung der Kooperation zwischen portugiesischen und deutschen Forschergruppen, die gemeinsam an einem spezifischen wissenschaftlichen Vorhaben arbeiten. Das Programm Acções Integradas Luso-Alemãs sieht hierbei die Förderung der Mobilität vor. Ein besonderes Gewicht liegt dabei auf der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In der Antragstellung (Projektbeschreibung) sind konkrete Ziele zu nennen (Anzahl und Status der Geförderten).
Forschungskooperationen, die als Anbahnungsmaßnahmen für umfangreichere Vorhaben, etwa zur Vorbereitung eines Antrags bei einer europäischen oder deutschen Forschungsförderungseinrichtung geplant sind, sind ausdrücklich erwünscht.

Welche Zielgruppen werden gefördert?
Wissenschaftler/innen, Hochschullehrer/innen, Studierende (Bachelor/Diplom/ Magister), Graduierte (Master), Doktoranden, Postdoktoranden.

Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt auf deutscher Seite sind Hochschullehrer/innen, Wissenschaftler/innen und Postdoktoranden für ihre deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Das Programm steht für alle Fachdisziplinen offen.

Welche Antragsvoraussetzungen gelten?
Antragsvoraussetzung ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben von hoher Qualität, an dem die Partner aus beiden Ländern gemeinsam und möglichst komplementär arbeiten wollen. Es genügt nicht, wissenschaftliche Fragestellungen allgemeiner Art aufzubereiten, derer sich die beiden Forschergruppen annehmen wollen. Die Grundfinanzierung des Projektes (Personal- und Sachkosten) muss gewährleistet sein.

Der deutsche Förderantrag kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Parallelbewerbung des portugiesischen Kooperationspartners bei dem Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Technologie in Portugal vorliegt. Der ausländische Partner muss seine Kooperationsbereitschaft dokumentieren, indem er in seinem Parallelantrag seinen eigenen wissenschaftlichen Beitrag im Rahmen des gemeinsamen Projekts eindeutig darlegt. Dies muss er auch dann tun, wenn er keine eigene Finanzierung beantragt.

Wie lange wird ein Projekt gefördert?
Der Gesamtförderungszeitraum eines Projektes beträgt bis zu 2 Jahre. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Antragsteller die Hochschule zwischenzeitlich verlässt, muss sichergestellt werden (z.B. durch schriftliche Bestätigung der Hochschule), dass das Projekt weitergeführt wird.

Die Bewilligung erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt, dass dem DAAD die entsprechenden Haushaltsmittel durch den Geldgeber zur Verfügung gestellt werden.

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Aus Mitteln des Programms Acções Integradas Luso-Alemãs werden Förderpauschalen für Aufenthalte am Partnerinstitut, die im Zuge der projektgebundenen Zusammenarbeit entstehen, gezahlt. Mit der Förderpauschale sind sämtliche Ausgaben im Rahmen der Mobilität und des Aufenthaltes abgedeckt. Förderungswürdig sind kurzzeitige Aufenthalte von Wissenschaftler/innen und Doktoranden. Die Höchstförderungsdauer für Wissenschaftler beträgt 1 Monat pro Aufenthalt, für Studierende, Graduierte und Doktoranden 2 Monate pro Aufenthalt. In der Projektbeschreibung ist zu dokumentieren, nach welchen Kriterien die geförderten Personen ausgewählt wurden.

Auf deutscher Seite übernimmt der DAAD die Förderung in Form einer Förder-pauschale (s. b. Fördersätze) für Mitglieder der deutschen Forschergruppe für Aufenthalte am ausländischen Partnerinstitut.

Es wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller über die Förderpauschalen hinausgehende zuwendungsfähige Ausgaben, beispielsweise für die Grundausstattung der Arbeitsplätze (Geräteanschaffungen, Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Dokumentationen, Vervielfältigungs- und Druckkosten sowie Personal-kosten) zur Durchführung des Projektes zur Verfügung stellt.

Was wird nicht gefördert?
Die Förderpauschalen beinhalten nicht:

- Zu dem selben Thema bestehende, von anderer Seite bereits finanzierte Projekte der deutsch-portugiesische Kooperation in Forschung und Technologie, die auch den Personenaustausch einschließen
- reine Ausbildungsvorhaben
- bilaterale Kooperationen, die nur einen Ausschnitt aus anderweitig finanzierten, multilateralen Kooperationen darstellen
- Sprachkurse
- Individualstipendien
- Projektbezogene Nebenkosten (Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Dokumentationen, Vervielfältigungs- u. Druckkosten)
- Kosten für die Grundausstattung von Arbeitsplätzen u. Geräteanschaffungen sowie Personalkosten
- reine Seminarveranstaltungen
- Kongressteilnahmen

Welche Auswahlkriterien gibt es?
Über die Förderung der Anträge entscheidet im Oktober 2014 eine binationale Kommission aus Hochschullehrerinnen und -lehrern verschiedener Fachrichtungen.

Entscheidende Kriterien für die Auswahl sind:
- Die Qualität des Projektes (hier besonders: Klarheit der Projektziele und Methodik)
- Wissenschaftlicher Stellenwert des Projektes (Aktualität der Thematik und In-novationsgrad des Projektes)
- Durchführbarkeit des Forschungsprojektes (darunter insbesondere: finanzielle Grundsicherung, Vorarbeiten und angemessene Planung der gegenseitigen Besuche, Arbeits- und Zeitplan),
- Projektrelevante Kompetenz der beiden Forschergruppen
- Komplementarität der Forschergruppen in dem gemeinsamen Vorhaben (methodisch, inhaltlich, apparativ etc.)
- Angemessene Beteiligung von Nachwuchswissenschaftler/inne/n

Weitere Kriterien sind:
- Wissenstransfer zwischen der deutschen und der ausländischen Gruppe
- Wissenschaftliche und/oder ggf. industrielle Verwertbarkeit der Projektergebnisse
- Mehrwert (fachlich, institutionell, überfachlich) durch die Kooperation mit dem ausländischen Partner

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Antragstellung 2015 www.daad.de/hochschulen/kooperation/20285.de.html

Das maximale Antragsvolumen der deutschen Gruppe beträgt pro Projekt und pro Jahr 5.000,00 €.

Wie hoch sind die Fördersätze?
Die Förderpauschalen für Kooperationen mit Portugal errechnen sich automatisch mit Hilfe der beiliegenden Berechnungstabelle www.daad.de/hochschulen/kooperation/20285.de.html, in die Sie lediglich den Ort und die Anzahl der Tage pro Aufenthalt eingeben müssen.
Die Pauschalen sind in ihrer Höhe verbindlich und nicht veränderbar.

Zu Ihrer Information sind hier die Fördersätze aufgeführt:

Kategorie I
Hochschullehrer/-innen, promovierte Wissenschaftler/-innen
Förderung Aufenthalt in Portugal nach Region
1.-14. T. pro Tag Lissabon 106 € / Portugal – übrige 104 €
15.-31. T. pro Tag Lissabon 64 € / Portugal – übrige 62 €
Mobilität ins Partnerland 275 €

Kategorie II
Studierende, Graduierte, Doktoranden
1.-14. T. pro Tag Lissabon 80 € / Portugal – übrige 78 €
15.-20. T. pro Tag Lissabon 48 € / Portugal – übrige 47 €
1. Mon. ab dem 21. Tag Lissabon 1.434 € / Portugal – übrige 1.400 €
Höchst-Summe für den 2. Mon. Lissabon 975 €/Portugal – übrige 975 €
Mobilität ins Partnerland 225 €

Es gelten die Förderpauschalen zum Zeitpunkt der Ausschreibung für die gesamte Projektlaufzeit.

Was gilt für Mehrfachbewerbungen?
Erneute Bewerbungen im Rahmen von Acções Integradas Luso-Alemãs sind nach einer Pause von einem Jahr vor einem neuen evtl. Förderbeginn möglich. Eine Mehrfachbewerbung für eine geplante gleichzeitige Förderung in verschiedenen PPPs mit unterschiedlichen Ländern ist ebenfalls möglich.

Wann ist Antragsschluss?
Antragsschluss für Neuanträge ist der 15. Mai 2014

Wann beginnt die Förderung?
Förderungsbeginn ist der 01.01.2015.

Wo wird der Antrag eingereicht ?
Bitte nutzen Sie den Link zum DAAD-Portal (portal.daad.de/irj/portal). Siehe hierzu auch die Anlage „Leitfaden zur Antragstellung“

Wer sind die Ansprechpartner/innen im DAAD?
Hannelore Labitoria
Referat 312 – Iberische Halbinsel, Frankreich, Benelux-Länder
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Tel.: 0228 / 882-244
Fax: 0228 / 882-9-244
E-Mail : labitoria[at]daad.de
www.daad.de/hochschulen/kooperation/20285.de.html

Informationen zur Programmdurchführung auf portugiesischer Seite erteilt:
Fundação para a Ciência e a Tecnologia (FCT)
Departamento das Relações Europeias, Bilaterais e Multilaterais (DREBM)
Ministério da Ciência, Tecnologia e Ensino Superior
Av. D. Carlos I, 126 – 7 °
P-1249-074 Lisboa
Tel: +351-21 3911540
Fax: +351-21 3957284

Mail: Teresa.delicado@fct.mctes.pt
www.fct.mctes.pt

Hinweis: Der portugiesische Partner muss seine Bewerbung online einreichen

Beitrag von: Christof Schöch

Redaktion: Christof Schöch