Stadt: Aachen

Frist: 2017-04-01

Gehalt: TV-L EG 13

Stellenumfang: 50% / 2 SWS

Ihr Profil:

1. Ein mit „sehr gut“ abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder vergleichbar) im Fach Romanistik
2. Eine sprachwissenschaftliche Schwerpunktsetzung
3. Sprachniveau C1 in mindestens einer romanischen Sprache
4. Kommunikative und soziale Kompetenz sowie Teamfähigkeit
5. Interesse an Mitarbeit an Projekten des Instituts (Schwerpunkte: Grammatik, Sprachwandel, Diskursanalyse, Sensomotorische Konzepte, Experimentelle Linguistik)

Ihre Aufgaben:

  • Die Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers umfassen eine Lehrtätigkeit in romanischer Sprachwissenschaft im Umfang von 2 SWS, die Mitwirkung bei Studienberatung und Abschlussprüfungen.
  • Die Erstellung einer Promotion
  • Die Mitarbeit bei der Beantragung und Durchführung von Forschungsprojekten

Unser Angebot:

Die Einstellung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis.
Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und befristet auf 2 Jahre. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr wird angestrebt.
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit.
Eine Promotionsmöglichkeit besteht.
Die Stelle ist bewertet mit TV-L EG 13.

Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Wir wollen an der RWTH Aachen besonders die Karrieren von Frauen fördern und freuen uns daher über Bewerberinnen.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern sie in der Organisationseinheit unterrepräsentiert sind und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 01.04.2017 an
RWTH Aachen
IFAAR Institut für Anglistik, Amerikanistik und Romanistik
Lehr- und Forschungsgebiet Romanische Sprachwissenschaft
Kármánstrasse 17/19
52062 Aachen

Gerne können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an liane.stroebel@ifaar.rwth-aachen.de senden. Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden können.

Beitrag von: Liane Stroebel

Redaktion: Christof Schöch