Die Universität Bayreuth ist eine forschungsorientierte Universität mit international kompetitiven und interdisziplinär ausgerichteten Profilfeldern in Forschung und Lehre. Zum 1. Oktober 2019 ist in Kooperation mit dem Exzellenzcluster “Africa Multiple” folgende Professur zu besetzen:

W3-Professur für Epistemologien des Globalen Südens unter besonderer Berücksichtigung Afrikas

an der Fakultät für Kulturwissenschaften im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Bewerber*innen müssen in der Forschung zu afrikanischen Epistemologien hervorragend ausgewiesen sein. Die Professur ergänzt bestehende Schwerpunkte in den Afrikastudien und spielt eine zentrale Rolle in der intellektuellen Agenda des Exzellenzclusters “Africa Multiple”, das neue Wege in Theorien und Methoden der Afrikaforschung beschreitet. Gesucht wird eine wissenschaftliche Persönlichkeit, deren Arbeit sich mit den epistemologischen Prämissen und theoretischen Ansätzen in der Forschung zu Afrika und dem Globalen Süden befasst. Von besonderem Interesse sind wissenschaftliche Zugänge, die Wissensproduktion und Wissenspraktiken als kontinuierliche Prozesse in den Blick nehmen und ihre Artikulation und Transformation in spezifischen historischen, politischen und kulturellen Kontexten beleuchten. Die Stelle deckt ein transdisziplinäres Feld ab, das unterschiedliche Modi der Wissensproduktion in und über Afrika sowie afrikanische Diasporas umfasst. Diese können Debatten über “Indigenous Knowledge” oder die Dekolonisierung des Wissens fokussieren und Ansätze aus der Wissenssoziologie, den Postcolonial Studies, Posthuman Studies und/oder Gender and Queer Studies einbeziehen. Mögliche disziplinäre Ausrichtungen der Bewerber*innen sind Philosophie, Geschichte, Religionswissenschaft, Literaturwissenschaft, Medienwissenschaft, Ethnologie, Cultural Studies, Science & Technology Studies oder Sozialwissenschaften.

Die Professur deckt das Gebiet afrikanischer Epistemologien in Forschung und Lehre ab. Erwartet wird die Schaffung von Synergien mit einer der Facheinheiten in der Kulturwissenschaftlichen Fakultät (Philosophie, Geschichte, Religionswissenschaft, Ethnologie, Soziologie). Möglich ist auch die Mitgliedschaft in der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät, mit Anbindung an eine dortige Facheinheit. Die Professur bringt sich in interdisziplinäre kollaborative Forschungsprojekte ein und beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung der Forschungsagenda des Exzellenzclusters “Africa Multiple”. Bewerbungen von Kandidaten*innen, die Teile ihrer akademischen Qualifikation in Afrika erworben haben, sind willkommen.

Der*Die Stelleninhaber*in bietet Lehrveranstaltungen in den Bachelor- und Master-Studiengängen im Bereich der Afrikastudien sowie in der Bayreuth International Graduate School of African Studies an. Er*Sie trägt außerdem zur Lehre in einer der Facheinheiten der Kulturwissenschaftlichen Fakultät (oder in der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät) bei und kann Lehrveranstaltungen für das Curriculum anderer Fakultäten anbieten. Die Fähigkeit, in englischer Sprache zu unterrichten, wird erwartet. Von nicht-deutschsprachigen Stelleninhaber*innen wird erwartet, dass sie sich innerhalb von drei Jahren Deutschkenntnisse aneignen. Bereitschaft zur Einwerbung von Drittmitteln und die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung werden vorausgesetzt.

Einstellungsvoraussetzungen sind
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren an Universitäten des Freistaates Bayern (Art. 7 und Art. 10 Abs. 3 BayHSchPG). Nähere Informationen finden Sie unter www.uni-bayreuth.de (Universität/Stellenangebote).

Die Leistungsvereinbarung, welche die Kriterien für die Zwischen- und Tenure-Evaluation festlegt, wird im Rahmen der Berufungsverhandlung von Universität und Bewerber*in erarbeitet. Die Vereinbarung soll Kriterien in den Kategorien Forschung sowie Akademische Lehre enthalten und kann zudem Third Mission und akademisches Engagement umfassen. Die Ernennung erfolgt zunächst für die Dauer von drei Jahren in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Eine Verlängerung der Juniorprofessur soll mit Zustimmung des*der Juniorprofessors*in im Laufe des dritten Jahres um bis zu weitere drei Jahre erfolgen, wenn sie*er sich als Hochschullehrer*in bewährt hat. Die Lehrverpflichtung beträgt derzeit gemäߧ4Abs. 1 Nr. 3 der Lehrverpflichtungsverordnung in der ersten Phase fünf Lehrveranstaltungsstunden und in der zweiten Phase sieben Lehrveranstaltungsstunden. Die Berufung auf die W3-Professur ist ausschließlich vom Ergebnis der Tenure-Evaluation abhängig. Nach erfolgreicher Tenure-Evaluation erfolgt die Berufung zum*zur Universitätsprofessor*in (W3) im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Nähere Informationen zum Bayreuth-Track-Verfahren finden Sie unter https://www.uni-bayreuth.de/de/universitaet/arbeiten-an-der-universitaet/berufungen/index.html.

Die Universität Bayreuth strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen in Forschung und Lehre an (gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG) und fordert Wissenschaftlerinnen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Um die Diversität ihres professoralen Kollegiums weiter zu erhöhen, werden Wissenschaftler*innen, die mehr Vielfalt in das Forschungs- und Lehrprofil der Universität Bayreuth einbringen, um ihre Bewerbung gebeten. Bewerber*innen mit Kindern sind sehr willkommen. Die Universität Bayreuth ist Mitglied im Best Practice Club “Familie in der Hochschule e.V.”, hat erfolgreich am HRK-Audit “Internationalisierung der Hochschule” teilgenommen und bietet einen Dual Career Support.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis, Darstellung der wissenschaftlichen Arbeitsgebiete und Verzeichnis der Lehrveranstaltungen) werden bis zum 5. Mai 2019 an folgenden Ansprechpartner*in erbeten:

an den Dekan der Fakultät für Kulturwissenschaften. Neben der schriftlichen Bewerbung erwarten wir eine identische Kopie Ihrer Bewerbung in genau einer PDF-Datei (max. 30MB) unter dekanat.kuwi@uni-bayreuth.de.

Die Unterlagen werden nach Beendigung des Berufungsverfahrens nicht zurückgeschickt, sondern nach Abschluss des Auswahlverfahrens gemäß den Anforderungen des Datenschutzes unwiederbringlich entsorgt.

Erschienen auf academics.de am 28. März 2019.
Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Bewerbung auf academics.de.

Beitrag von: . Academics.de

Redaktion: Ursula Winter