Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale verleihen alle zwei Jahre für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen, den Deutsch-Französischen Par­la­ments­preis.

Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, das als selbständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können be­rück­sich­tigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Bei­trag zum Gesamtwerk geleistet haben.

Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Ar­beit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert. Der Bewerbung sind beizufügen: Drei Exemplare des Werkes, ein Bewerbungsschreiben von höchs­tens einer Seite, ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten sowie eine Zusammenfassung des eingereichten Wer­kes von höchstens drei Seiten.

Deutsche Bewerber richten Ihre Bewerbung bis zum 7. November 2014 an:
DEUTSCHER BUNDESTAG · Wissenschaftliche Dienste · Fachbereich WD 1
Platz der Republik 1 · 11011 Berlin · Tel. 030-227-38630 · Fax: 030-227-36464
Mail: deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de

Erschienen in Forschung & Lehre vom 01.10.2014
Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Bewerbung auf academics.de
http://www.academics.de/jobs/deutsch-franzoesischer_parlamentspreis_106039.html

Beitrag von: . Academics.de

Redaktion: Christof Schöch