Anschubstipendium für Projektvorhaben im Forschungskolleg "Dialogkulturen"
Stadt: Eichstätt
Frist: 2024-08-15
Beginn: 2024-10-01
Ende: 2025-03-31
Gehalt: EUR 2.500,-
Stellenumfang: 100%
Das KU Forschungskolleg „Dialogkulturen. Wissenschaftliche Reflexionsräume für Kultur- und Sozialwissenschaften“ der Katholischen Universität Eichstätt- Ingolstadt vergibt für das Wintersemester 2024/25 ein Stipendium zur Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten an Nachwuchswissenschaftler/-innen, die sich schwerpunktmäßig mit Aspekten von Dialogkulturen beschäftigen und thematisch an die Forschungsschwerpunkte im Kolleg anknüpfen (siehe: https://www.ku.de/dialogkulturen/ziele-und-foerderung).
Anträge können in den am Kolleg beteiligten Fächern Bildungsphilosophie, Deutsche Sprachwissenschaft, Klassische Archäologie, Klassische Philologie, Kunstgeschichte, Lateinamerikanische Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere Deutsche Literaturwissenschaft, Deutsche Sprachwissenschaft, Politische Bildung, Romanische Literaturwissenschaften und Soziologie eingereicht werden.
Das Forschungsstipendium richtet sich gezielt an Wissenschaftler/-innen am Übergang zur nächsthöheren Qualifikationsstufe, insbesondere von der Promotions- zur frühen Postdoc-Phase. Das Stipendium dient der finanziellen Unterstützung des/der Forschenden bei der Vorbereitung und Ausarbeitung eines Drittmittelantrags, über den bei einschlägigen Förder-mittelgebern perspektivisch die eigene Stelle eingeworben werden soll. Primäres Ziel der Förderung ist es demnach, qualifiziertem wissenschaftlichem Nachwuchs eine Option zur Realisierung einer originellen Forschungsidee und damit zur Weiterentwicklung der eigenen wissenschaftlichen Karriere zu eröffnen. Auch die Vorbereitung eines Verbund- oder Netz-werkantrags mit weiteren Beteiligten ist möglich. Dabei ist eine Kooperation mit der KU, insbesondere den Mitgliedern des Forschungskollegs, gewünscht.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum von sechs Monaten; eine einmalige Verlängerung um weitere sechs Monate ist bei herausragender Leistung möglich. Der/die ausgewählte Stipendiat/-in erhält einen pauschalen monatlichen Stipendienbetrag in Höhe von 2.500 €. Neben der finanziellen Förderung werden die Stipendiaten/-innen auch bei der Planung und Entwicklung ihrer Forschungsvorhaben beraten sowie bei der Beantragung von Drittmitteln unterstützt. Zudem besteht die Möglichkeit, an den Veranstaltungen des FK „Dialogkulturen“ zu partizipieren und in dessen Aktivitäten mit eingebunden zu werden.
Bewerbungsvoraussetzungen sind der Nachweis einer mit überdurchschnittlicher Leistung abgeschlossenen Promotion sowie die Verpflichtung, für ein eigenes Forschungsvorhaben mit thematischem Bezug zu Aspekten von Dialogkulturen selbständig oder in Kooperation mit anderen Drittmittel zu beantragen. Die Bewerbungsunterlagen umfassen:
1. Anschreiben/Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
3. Kurzexposé zum geplanten Forschungsvorhaben (max. 6 Seiten) einschließlich der Angaben zu möglichen Förderinstitutionen, bei denen ein Antrag eingereicht werden soll, sowie ein Zeit- und Arbeitsplan für den Förderzeitraum
4. Tabellarischer Lebenslauf inkl. bisheriger Publikationsliste
5. Kopie der Promotionsurkunde
Bewerbungen können bis zum 15.08.2024 in deutscher oder englischer Sprache an das Forschungskolleg „Dialogkulturen“ gerichtet werden. Die Bewerbungsunterlagen bündeln Sie bitte in einem PDF und adressieren diese an die Koordinierungsstelle des Kollegs (forschungskolleg-dialogkulturen@ku.de). Nur vollständig eingereichte Anträge werden im Auswahlverfahren berücksichtigt. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet ein von den Mitgliedern des Kollegs eingesetztes Auswahlgremium. Auswahlkriterien sind unter anderem die Relevanz und Anschlussfähigkeit des Forschungsthemas an die Schwerpunkte des Kollegs, Originalität und Qualität des Forschungsvorhabens sowie die bisherigen Forschungsleistungen. Die Bewerber/-innen werden zeitnah über den Entscheid informiert. Die Förderung kann frühestens ab dem 01.10.2024 erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Beitrag von: Miriam Lay Brander
Redaktion: Robert Hesselbach