Mitarbeiterstelle für Spanische und Französische Literaturwissenschaft
Stadt: Würzburg
Frist: 2026-02-22
Beginn: 2026-04-01
Ende: 2026-03-31
Gehalt: TVL
Stellenumfang: 100 %
Am Lehrstuhl für Spanische und Französische Literaturwissenschaft der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) ist zum 01.04.2026 eine Stelle im
Wissenschaftlichen Dienst
mit 100 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit befristet für die Dauer von zwei Jahren zu besetzen. Die Vergütung richtet sich nach dem TV-L.
Ihr Aufgabenfeld umfasst
• Mitwirkung an den Lehrveranstaltungen in der Spanischen und Französischen Literaturwissenschaft sowie bei den Leistungsprüfungen
• Betreuung von Studierenden
• Mitarbeit an den Aktivitäten des Lehrstuhls
• Übernahme administrativer Aufgaben
• Möglichkeit zur Promotion
Einstellungsvoraussetzungen sind ein einschlägiger wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Master oder vergleichbar) im Fach Spanische oder Französische Literatur- oder Kulturwis-senschaft sowie ausgezeichnete Kenntnisse des Spanischen bzw. des Französischen.
Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.
Die JMU strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt eingestellt.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Publikationsliste) sind bevorzugt per E-Mail in einer einzigen pdf-Datei bis spätestens 22.02.2026 zu richten an:
Prof. Dr. Christian Wehr
Universität Würzburg
z. Hd. Claudia Leppich
Am Hubland
97074 Würzburg
claudia.leppich@uni-wuerzburg.de.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Claudia Leppich, Sekretariat Lehrstuhl für Spanische und Französische Literaturwissenschaft.
Bitte übersenden Sie ausschließlich Kopien. Aus Kostengründen können die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung (Fahrtkosten o.ä.) entstehen, können nicht erstattet werden.
Beitrag von: Christian Wehr
Redaktion: Robert Hesselbach